Allgemein Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firmen Carl Fr. Scheer GmbH + Co. KG und Barufe & Scheer Handelsgesellschaft für Molkereiprodukte m.b.H. in Willstätt-Sand

§ 1 Präambel

1.1 Für unsere sämtlichen, auch zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern wir gegenüber dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich davon abweichende Regelungen bestätigen. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. Sie werden weder durch unser Stillschweigen noch durch eine Lieferung selbst Vertragsinhalt.

1.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt unter Ausschluss des CISG das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar auch dann, wenn Lieferung und Leistung direkt von einer mit uns verbundenen ausländischen Lieferfirma erfolgt.

§ 2 Vertragsschluss, Schriftform und Abtretung

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2 Bestellung und Annahme sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. Das gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

2.3 Die Übertragung uns gegenüber bestehenden Ansprüchen auf Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir in eine solche nicht schriftlich einwilligen.

§ 3 Preise

3.1 Die Höhe des Kaufpreises richtet sich nach der am Tag der Auslieferung gültigen Preisliste. Zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe. Er versteht sich ab Willstätt-Sand.

3.2 Versendung, Verladung und Überführung sowie etwaige Zollkosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1 Die Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, sofort nach Eingang und ohne Abzug zur Zahlung fällig; maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs bei uns.

4.2 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und spesenfrei entgegengenommen.

4.3 Eingehende Zahlungen werden zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld verwendet.

4.4 Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden und/oder der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden sind wir berechtigt, die weitere Belieferung unverzüglich einzustellen und/oder Vorkasse oder Gewährung entsprechender Sicherheiten zu verlangen. Wird innerhalb angemessener Frist keine Vorkasse oder Sicherheit geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen; bereits erfolgte Teillieferungen sind dann ebenfalls sofort zur Zahlung fällig.

4.5 Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren und anderen Geschäften; eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sind nur möglich, soweit die Gegenforderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5 Lieferungen und Lieferverzug

5.1 Termine sind – soweit nicht anders vereinbart – stets unverbindlich; wir sind jedoch bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten.

5.2 Bei Lieferverzögerungen kann der Kunde vom Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die Lieferung bei einem verbindlich vereinbarten Liefertermin auch innerhalb von sieben Arbeitstagen ohne rechtfertigenden Grund nicht erfolgt.

5.3 Geraten wir mit unserer Lieferverpflichtung in Verzug, kann der Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzugs nicht zweckdienlich verwendet werden konnte.
Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die v. g. Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit gehaftet wird.
Hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des Nettoauftragswertes. Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Wird uns, während wir uns in Verzug befinden, die Lieferung durch Zufall unmöglich, haften wir nur innerhalb der vorstehend vereinbarten Haftungsgrenzen. Eine Haftung entfällt ganz, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

5.4 Höhere Gewalt oder sonstige unverschuldete Beeinträchtigungen unserer Liefermöglichkeiten z.B. durch Streik, Krieg, Feuer, Wasser, Maschinenschaden, Rohstoff- oder Brennstoffmangel, Verkehrsbehinderung oder behördliche Maßnahmen -gleichgültig, ob diese Umstände unseren oder den Betrieb unseres Vorlieferanten betreffen – und Nichtbelieferung durch Vorlieferanten verlängern die Lieferfrist entsprechend. Dauert diese Beeinträchtigung länger als zwei Wochen, so kann jeder Vertragsteil vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Im Übrigen werden etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden der Höhe nach auf die Leistung beschränkt, die wir von unserer Versicherung erhalten.

5.5 Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit berechtigt.

5.6 Eine Rückgabe ausgelieferter Ware (Retoure) ist nur auf Grund einer mit uns zu schließenden schriftlichen Vereinbarung möglich. Ohne das Vorliegen einer solchen Vereinbarung gilt die Rücknahme auch im Fall der Erteilung einer Warenempfangsquittung nicht als Anerkenntnis. Die Beweislast hinsichtlich des Vorhandenseins etwaiger Mängel liegt stets beim Kunden.

5.7 Liegt die Anliefermenge unter der vereinbarten Anliefergröße wird nach vorheriger Information eine Mindermengenaufschlag von 39,00 € pro Anlieferung erhoben.

5.8 Die Mindestanliefergröße, es sei denn anders vereinbart, liegt bei 50 kg pro Anlieferung.

§ 6 Gefahrtragung und Annahme

6.1 Der Kunde trägt die Gefahr der Lieferung ab Werk bzw. unserem Auslieferungslager. Wird die Lieferung auf dem Transport oder bei dem Kunden beschädigt, zerstört oder gestohlen, so sind Ersatzansprüche mit Ausnahme der durch Versicherungen abgedeckten Risiken ausgeschlossen, es sei denn, wir haften wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Verpflichtung des Kunden zur Bezahlung des Kaufpreises in voller Höhe bleibt bestehen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung über die Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6.2 Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, ohne dass er hierzu berechtigt ist, können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz in Höhe von 15 % des vereinbarten Nettoauftragswertes verlangen. Dabei behalten wir uns die Berechtigung zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens ausdrücklich vor. Dem Kunden seinerseits bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

§ 7 Verpackung

7.1 Eine Rücknahme von Einwegverpackungen wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Sie kommt ferner nicht in Betracht, soweit hierfür ein System der Abfallbeseitigung nach § 6 Abs. 3 der VerpackungsVO eingerichtet wurde, an dem Hersteller bzw. Vertreiber der Ware beteiligt sind und das von den zuständigen Behörden anerkannt ist.

7.2 Mehrwegverpackungen können zu mit uns vorab fest zu vereinbarenden Zeitpunkten zurückgegeben werden. Hierfür entstehende Pfandkosten sind im Rahmen gesonderter Abrechnungen zu erfassen. Entsprechendes gilt für Einwegverpackungen, soweit für diese nach der VerpackungsVO eine Pfanderhebung erfolgt.

7.3 Eventuelle sonstige von uns überlassene Transportmittel bleiben auch bei Pfandhinterlegung unser Eigentum. Sie sind vom Kunden nach zweckbestimmtem Gebrauch zurückzugeben; andernfalls sind wir berechtigt, dem Käufer die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung zu stellen.

7.4 Die aktuell geltend gemachte „Verpackungspfennig“ nach dem Dualen System (Grüner Punkt) wird an den Kunden weitergegeben und ist nicht Bestandteil von Konditionsvereinbarungen.

7.5 Sofern sich auf Grund geänderter gesetzlicher Bestimmungen die Rücknahmeverpflichtung für Verpackungen im Sinne des § 3 der VerpackungsVO zu unseren Lasten auswirkt, werden sich die Parteien über eine diese Mehrbelastung ausgleichende Vertragsanpassung verständigen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller aus der Geschäftsbeziehung auch künftig entstehender Forderungen unser Eigentum. Das gilt auch bei Zahlung auf besonders bezeichnete Forderungen. Auch die Einzahlung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung und/oder die Saldoziehung und deren Anerkenntnis heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.

8.2 Der Kunde ist berechtigt, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware im normalen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern, und zwar ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt. Er darf diese jedoch nicht ohne Aufdeckung unserer Forderung verpfänden oder sicherungsübereignen. Der Kunde ist widerruflich zum Einzug der Forderung gegenüber seinen Abnehmern ermächtigt.

8.3 Der Kunde tritt seine Rechte aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages (incl. MwSt.) bereits heute unwiderruflich an uns ab, insbesondere die Rechte auf Erlös und aus Eigentumsvorbehalt gegenüber seinen Abnehmern. Im Fall der Veräußerung tritt an die Stelle der Ware deren Erlös, der gesondert zu verwahren und auf Verlangen auch vor Fälligkeit unserer Forderungen an uns abzuliefern ist. Auch für den Fall der Beschädigung, Zerstörung oder des Diebstahls unserer Ware tritt an deren Stelle die gegenüber Dritten, insbesondere auch Versicherungen bestehende Forderung.

8.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Fall des Verzugs sind wir zum Vertragsrücktritt und dazu berechtigt, unsere Forderung einschließlich der Zession gegenüber den Abnehmern des Kunden offenzulegen. Der Kunde hat uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

8.5 Zugriffe Dritter auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware und/oder auf die abgetretenen Forderungen oder Rechte sowie eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse wie bspw. bevorstehende oder bereits eingeleitete Insolvenzverfahren sind uns sofort mitzuteilen. In diesen Fällen darf der Kunde unsere Ware nicht mehr weiterveräußern. Außerdem sind wir berechtigt, die Ware zurückzuverlangen.

8.6 Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden nach unserer Wahl einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

§ 9 Untersuchungspflichten und Beanstandungen

9.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich bei Annahme der Lieferung auch auf Abweichungen an Art und Umfang zu untersuchen. Etwaige Abweichungen sind spätestens innerhalb 24 Stunden, bei flüssigen Milchprodukten wie bspw. Milch, Joghurt, Sahne etc. sechs Stunden nach Empfang der Ware, in jedem Fall aber vor Bearbeitung und Weitergabe an Dritte uns gegenüber zu rügen. Bei verspäteten Rügen sind Ansprüche aller Art ausgeschlossen.

9.2 Beanstandungen unserer Ware werden nur anerkannt, wenn sie unverzüglich und bei nicht erkennbaren Mängeln spätestens zwei Tage nach Auslieferung uns gegenüber schriftlich unter Angabe von Gründen geltend gemacht werden. Beanstandete Ware ist gesondert und ordnungsgemäß zu lagern, bis wir sie überprüft haben. Eine Rücksendung der Ware darf nur erfolgen, wenn wir dies ausdrücklich verlangen.

9.3 Erweist sich die Rüge als begründet, kann der Kunde lediglich mangelfreie Ersatzlieferung verlangen. Bei Fehlschlagen dieser Ersatzlieferung kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber uns, unseren Mitarbeitern sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit die Ansprüche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

9.4 Hinsichtlich der Mängel an Waren von Vorlieferanten treten wir unsere gegenüber den Vorlieferanten bestehenden Gewährleistungsansprüche an den Kunden ab. Wir verpflichten uns, dem Kunden bei der Durchsetzung seiner Ansprüche behilflich zu sein. Soweit eine Inanspruchnahme durch den Kunden scheitert, haften wir bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen des Kunden im Rahmen der vorstehenden Bedingungen.

9.5 Soweit es im Rahmen beim Kunden durchgeführter Untersuchungen zu Beanstandungen von uns gelieferter Ware kommt, so ist uns dies sofort mitzuteilen. Erfolgen Probeentnahmen durch staatliche Stellen, so sind wir ebenfalls sofort zu unterrichten. Außerdem ist für uns eine Gegenprobe sicherzustellen und ordnungsgemäß gekühlt aufzubewahren.

§ 10 Haftung

Haben wir für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, ist unsere Haftung wie folgt beschränkt:

10.1 Eine Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

10.2 Diese Beschränkung gilt jedoch nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

10.3 Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden wie bspw. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

10.4 Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursacht werden.

10.5 Falls wir eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gewähren, ist eine Haftung für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen, sofern dies nicht einzelvertraglich schriftlich gesondert vereinbart wurde.

10.6 Die Haftung wegen Lieferverzugs ist in Ziff. 5.2 sowie 5.3 abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Ist der Kunde Kaufmann, so ist für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung Willstätt-Sand Erfüllungsort. Entsprechendes gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen; diese sind ebenfalls in Willstätt-Sand anhängig zu machen; wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

11.2 Willstätt-Sand ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewerblichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 12 Datenschutz

Für den Umgang mit Kundendaten, insbesondere die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung, sind die besonderen „Datenschutzhinweise zur Kundenverarbeitung“ gemäß Artikel 13, 14 und 21 DSGVO in unserer Datenschutzerklärung einsehbar: Hier geht’s zur Datenschutzerklärung

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellte.

13.2 Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

13.3 Alle gegen uns gerichteten Ansprüche, insbesondere die Ansprüche auf Schadensersatz, Rücktritt oder Minderung verjähren innerhalb eines Jahres ab Entstehung.

Unternehmen

Industriegebiet 7
D-77731 Willstätt-Sand

Telefon +49 78 52 42-0
Fax +49 78 52 42-262
E-Mail info@kaesescheer.de
Web www.kaesescheer.de

Karriere

Offene Stellen

Rechtliche Vorgaben

Datenschutz

Impressum

AGB

Öffnungszeiten Lagerverkauf

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag